Am Friedhof 3, 48739 Legden

Buchungsanfrage für unser Bed & Breakfast!

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, dass Sie Interesse an einem Aufenthalt in unserem gemütlichen Bed & Breakfast haben! Um Ihre Buchungsanfrage einfach und unkompliziert zu gestalten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Anfrage zu bestätigen.

ERV Reiseversicherung

Im Falle einer Stornierung Ihres Aufenthaltes können Stornokosten gemäß unserer AGB’s entstehen. Damit Sie z.B. bei Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch eines Angehörigen – Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung. 

Buchen Sie hier mit einem Klick auf das Logo unseres Partners, der ERV.
Logo ERV Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist ein Versicherungsvertrag.

Gegen eine feste Prämie verpflichtet sich der Versicherer dem Versicherten gegenüber zu einer Reihe von Garantien, die es ihm ermöglichen, vor, während und nach einer Reise Versicherungsleistungen zu erhalten. Da es verschiedene Arten des Reisens gibt, gibt es auch verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungsniveaus, die für alle Ihre Reisen geeignet sind. Kurz, mit einer Reiseversicherung reisen Sie entspannter, da sie Sie vor Unwägbarkeiten den Versicherungsnehmer schützt.

Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen: Stornieren Sie Ihre Reise, erhebt der Reiseveranstalter Stornogebühren, und zwar unabhängig vom Grund für die Stornierung. Diese Stornogebühren, die nach einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Tabelle berechnet werden, können hoch sein. Sie können aber auch und vor allem von Ihrer Reiseversicherung zurückerstattet werden. Natürlich sind Ereignisse, die bereits eingetreten sind oder zum Zeitpunkt der Buchung der Reise oder des Versicherungsabschlusses bekannt waren, nicht durch die Reise- und Rücktrittsversicherung abgedeckt.

Informieren Sie sich vor Buchung einer Reise bzw. vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Auch das sollte man wissen!

Auch wenn der Reiseschutz die allermeisten Situationen absichert, gibt es auch Ausnahmen. Der Versicherer haftet nicht für Unfälle, die durch Risiko oder Missbrauch verursacht wurden. Dazu gehören je nach Versicherer beispielsweise einige Extremsportarten, der Missbrauch von Drogen und Alkohol oder auch wenn es sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt. Allgemein macht es für Urlauber Sinn, die Versicherungsbedingungen gut zu lesen und sich entsprechend zu verhalten. Wer im Urlaub beispielsweise auf ausgefallenere Sportarten nicht verzichten möchte, sollte bei den Leistungsausschlüssen genauer hinsehen, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet.

www.legden-pension.de